Sonstige Rechtsgebiete

Zurück

Forum: Sonstige Rechtsgebiete

01.06.2005
Wettbewerbsrecht - Die Übersendung von Werbeemails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet einen Abwehranspruch

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Rahmen eines jetzt veröffentlichten Urteils vom 22.09.2004 (Aktenzeichen I-15 U 41/04) entschieden, dass die Übersendung von Werbeemails ohne Zustimmung des Betroffenen einen Abwehranspruch in Form eines Unterlassungsanspruchs begründet. In diesem Zusammenhang stellt das OLG fest, dass eine einzelne unerwünschte Werbeemail zwar den Grad der bloßen Belästigung nicht überschreite. Jedoch sei der Anteil der Werbeemails weltweit nach einer Studie im Februar 2004 auf etwa 62 % des gesamten Emailverkehrs angestiegen, woraus sich ohne Weiteres ergebe, dass die einzelne Werbeemail nicht isoliert betrachtet werden dürfe, sondern als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spaming aufzufassen sei. 

Der Absender einer solcher Werbeemail sei für die Einwilligung des Adressaten grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig. Diese Einwilligung könne sich, wenn sie nicht ausdrücklich erklärt sei, nur aus den konkreten Umständen ergeben, wobei das potentielle Interesse des Empfängers an der angebotenen Leistung zur Begründung derartiger konkreter Umstände nicht ausreiche.

Die Übersendung bereits einer einzigen Werbenachricht begründe damit einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers. 

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm