Sonstige Rechtsgebiete

Zurück

Forum: Sonstige Rechtsgebiete

15.05.2005
Medizinrecht - Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH) kam nach einer Entscheidung vom 28.04.2005 (Aktenzeichen: III ZR 351/04) zu dem Ergebnis, dass ein Krankenhausträger einen Vergütungsanspruch durchsetzen könne auf Grundlage eines geschlossenen Behandlungsvertrages, auch wenn der Patient als Kassenpatient in das Krankenhaus eingeliefert worden war, wobei sich herausgestellt hatte, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nicht bestand. 

In dem zu entscheidenden Fall hatte die Mutter das Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, wobei sie davon ausging, dass das Kind gesetzlich über den Vater krankenversichert sei. Diese Annahme stellte sich im Nachhinein als falsch heraus. 

Der Senat des BGH stellte im Rahmen des Urteils klar, dass die Mutter das Risiko trägt, dass das von ihr zur stationären Behandlung gebrachte Kind krankenversichert ist. Der Patient habe hierzu im eigenen Interesse das nötige zu veranlassen und den Krankenhausträger zutreffend zu unterrichten. Er wisse in der Regel, ob und bei wem Krankenversicherungsschutz bestände. Bestehe kein Versicherungsschutz, so könne der Patient sich ggfls. durch die Inanspruchnahme von Sozialhilfe um Kostendeckung bemühen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Krankenhausträger in der Regel keinen Einblick in die persönlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse des Patienten habe, müsse in einem Fall, wie dem geschilderten, der Krankenhausvertrag, der ursprünglich auf die Behandlung als Kassenpatient gerichtet war, dahin angepasst werden, dass der Patient den Pflegesatz zu zahlen hat, weil dem ursprünglichen Behandlungsvertrag die Geschäftsgrundlage gefehlt habe.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm