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Gesellschaftsrecht
Forum: Gesellschaftsrecht
20.04.2007
Die Betreiber eines Windkraftfonds müssen in ihrem Anlageprospekt darauf hinweisen, dass die von ihnen beauftragten Gutachter einen Sicherheitsabschlag bezüglich des zu erwartenden Energieertrags empfehlen. Stellen die Betreiber es so dar, als würden sie diesen Abschlag selbst empfehlen, ohne auf die Zahlen der Gutachter hinzuweisen, ist der Anlageprospekt unrichtig und können die Anleger die Rückzahlung ihrer Einlage verlangen (OLG Hamm vom 29.03.2007, 27 U 121/05).
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