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Gesellschaftsrecht
Forum: Gesellschaftsrecht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 17.04.2007 folgendes entschieden:
Gem. § 32 a Abs. 3 GmbHG unterliegt eine Finanzierungshilfe eines mit einem Gesellschafter verbundenen Unternehmens bereits dann Eigenkapitalersatzregeln, wenn dieses im kritischen Zeitpunkt der Finanzierungsentscheidung mittelbar über das Schwester- bzw. Mutterunternehmen an der Kreditnehmerin beteiligt ist.
In einem solchen Fall ist unabhängig von der Frage, in welchem gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis die an der Kreditnehmerin beteiligten Unternehmensgesellschaften stehen, davon auszugehen, dass das Darlehen mit Rücksicht auf die Beteiligung des verbundenen Unternehmens (societatis causa) gegeben wurde, so dass der Kreditgeber selbst unmittelbar Normadressat des § 32 a GmbHG ist.