Gesellschaftsrecht

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Forum: Gesellschaftsrecht

14.08.2001
Vertragsrecht - Haftung des Geschäftsführers aus Garantieversprechen gegenüber Lieferanten

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.06.01 unter dem Aktenzeichen II ZR 248/99 ist die Erklärung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH & Co KG, wonach dieser einem Warenlieferanten im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung versichert hat, bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der KG Kapital nachzuschießen, als selbständiges Garantieversprechen anzusehen. Im vorstehenden Fall hatte der Geschäftsführer gegenüber dem Lieferanten ausdrücklich erklärt, er werde auf jeden Fall sein Geld bekommen. Der BGH hält daher neben einem möglichen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß (c.i.c.) auch einen verschuldensunabhängigen Anspruch aus dem Garantieversprechen des Geschäftsführers für möglich. Eine stillschweigende Annahme des Garantieversprechens sei in der Weiterlieferung des Lieferanten zu sehen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass es aufgrund der Haftung auf das positive Interesse gleichgültig sei, ob die Forderung unmittelbar aus den zugrundeliegenden Lieferungen oder aus den erfüllungshalber hingegebenen Schecks abgeleitet werde.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm