Gesellschaftsrecht

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Forum: Gesellschaftsrecht

21.01.2008
Gesellschaftsrecht - Erneute Zahlungsverpflichtung der Gesellschafter bei Rückfluss der Stammeinlage durch Darlehen

Mit Entscheidung des BGH vom 10.12.2007 (II ZR 180/06) sind die Gesellschafter einer Komplementär-GmbH verurteilt worden, die Stammeinlage nebst Zinsen erneut zu zahlen. Die Gesellschafter hatten ihre geschuldeten Stammeinlagen zunächst bar an den Geschäftsführer der GmbH gezahlt, wenige Tage später jedoch die Einlagemittel als Darlehen an die KG transferiert, an der die Gesellschafter als Kommanditisten mehrheitlich beteiligt waren. Der BGH hat hierbei auf seine gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen, wonach der Einlageschuldner einer GmbH unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts leistet, wenn der eingezahlte Betrag von vornherein umgehend als Darlehen an diesen oder an eine von ihm beherrschte Gesellschaft zurückfließen soll. Hierbei hat der BGH klargestellt, dass dies auch in den Fällen gelten soll, in denen der Komplementär-GmbH gebührende Einlagenmittel darlehensweise an die von Inferenten beherrschte KG weitergeleitet werden.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm