- Svenska
- English
- Deutsch
Gesellschaftsrecht
Forum: Gesellschaftsrecht
10.12.2006
Außenstehende Dritte können die Eintragung einer angemeldeten GmbH in das Handelsregister verhindern, wenn sie in individuellen Rechten verletzt sind, die im Eintragungsverfahren berücksichtigt werden können. Eine solche Beschwerdebefugnis eines Dritten liegt etwa vor, wenn der neu einzutragenden Firma die gem. § 30 HGB erforderliche Unterscheidbarkeit von anderen bereits eingetragenen Firmen fehlt. (Entscheidung des OLG Hamm vom 28.11.2006, 15 W 424/05).
Ansprechpartner: