Arbeitsrecht

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Forum: Arbeitsrecht

16.03.2012
Kündigung bei Diebstahl im Bagatellbereich

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein von dem Arbeitnehmer begangener Stromdiebstahl im Bagatellbereich (Aufladen eines privaten Akkugerätes am Arbeitsplatz) kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist (LAG Köln, Urteil vom 20.01.2012, 3 Sa 408/11). 

Ansprechpartner: 
Ewald Richter Fachanwalt für Arbeitsrecht