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Arbeitsrecht
Forum: Arbeitsrecht
21.08.2002
Es ist unzulässig, eine arbeitsvertragliche Regelung zu treffen, die den Arbeitszeitumfang offenläßt, die Vergütung aber von der geleisteten Arbeit abhängig macht. Damit werden - so das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) unter dem Aktenzeichen 11 (6) Sa 827/01 - zwingende Vorschriften des Kündigungsschutzes umgangen. Eine entsprechende Regelung ist, weil der Arbeitgeber die Arbeitszeit ohne Entlohnung willkürlich bis auf 0 reduzieren könnte, damit nichtig.
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