- Svenska
- English
- Deutsch
Arbeitsrecht
Forum: Arbeitsrecht
31.05.2007
Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz zum Passivrauchen gezwungen werden und deren Arbeitgeber keine Abhilfe schaffen, können das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne Einbußen beim Arbeitslosengeld zu riskieren. Denn - wie das Hessische Landessozialgericht entschieden hat - eine so motivierte Eigenkündigung dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und ist daher durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt.
Ansprechpartner: