- Svenska
- English
- Deutsch
Arbeitsrecht
Forum: Arbeitsrecht
§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG - Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Ewald Richter, Hamm Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig, wobei bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig ist. Eine solche Befristung ist jedoch nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG).
|
|