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Arbeitsrecht
Forum: Arbeitsrecht
10.09.2009
Das Bundesarbeitsgericht (BAG)hat entschieden, dass eine Sonderzahlung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes durchweg allen Arbeitnehmern zusteht, wenn die Sonderzahlung jedenfalls auch die Betriebstreue honorieren soll (BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 666/08).
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