Arbeitsrecht

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Forum: Arbeitsrecht

10.09.2009
Anspruch auf Sonderzahlung aufgrund Gleichbehandlung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG)hat entschieden, dass eine Sonderzahlung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes durchweg allen Arbeitnehmern zusteht, wenn die Sonderzahlung jedenfalls auch die Betriebstreue honorieren soll (BAG, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 666/08).

Ansprechpartner: 
Ewald Richter Fachanwalt für Arbeitsrecht