Versicherungsrecht

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Forum: Versicherungsrecht

12.04.2011
Unisex-Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof hat Entschieden, dass die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen eine Diskriminierung darstellt und die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor mit Wirkung zum 21.12.2012 für ungültig erklärt. Zwar war zunächst die Anwendung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren im Versicherungswesen weit verbreitet. Aus diesem Grunde wurde als Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen den Mitgliedsstaaten zunächst die Möglichkeit eingeräumt, Unterschiede dann zuzulassen, wenn eine Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung einen bestimmenden Faktor darstellen würde. Diese Regelung war zunächst in § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG als nationales Recht eingeflossen. Nach Ansicht des EuGH soll diese Ausnahme jedoch nicht unbefristet zulässig sein und nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig angesehen werden und zwar zum 21.12.2012.

Ansprechpartner: 
Karsten Horn Rechtsanwalt Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht