Gesellschaftsrecht

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Forum: Gesellschaftsrecht

30.05.2013
Wohnungsverkauf durch GbR

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschlhuss vom 14.05.2013 unter 4 W 23/13 klargestellt, dass eine GbR bei Verkauf von Wohnungseigentum durch einen allein vertretungsberechtigten Gesellschafter dessen Vertretungsbefugnis in Form des § 29 GBO nachweisen muss, also die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde veranlassen muss. Das Oberlandesgericht Celle sah die Vorlage des Gesellschaftsvertrages und eines diesen Vertrag abändernden Beschlusses, aus dem sich die Alleinvertretungsbefugnis des Gesellschafters ergab, nicht als ausreichend an. Nach der Entscheidung des OLG Celle sind daher die formellen Anforderungen hinsichtlich des Nachweises der Vertretungsmacht bei Grundstücksgeschäften einer GbR konsequent einzuhalten. 

 

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm