Gesellschaftsrecht

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Forum: Gesellschaftsrecht

05.03.2013
Rücktritt des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft

Mit Urteil vom 19.02.2013 unter dem Aktenzeichen II ZR 56/12 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Rechtschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft nicht in jedem Falle bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats entfällt. Ein Wegfall des Rechtschutzbedürfnisses komme nur dann in Betracht, wenn eine erfolgreiche Wahlanfechtung, die grundsätzlich zur Nichtigkeit der Wahl von Anfang an führe, keine Rechtsfolgen habe. Dies komme nur dann in Betracht, wenn im Aufsichtsrat keine Beschlüsse gefasst worden seien, bei denen es auf die Stimmen der Aufsichtsräte ankam, deren Wahl angefochten worden ist. Da im zu entscheidenden Fall der Kläger als Aktionär keinen Einblick in die Vorgänge des Aufsichtsrats hatte, habe die Beklagte Aktiengesellschaft die Sitzungen des Aufsichtsrats und die Stimmenverhältnisse bei den Abstimmungen darlegen müssen, wenn diese sich auf den Wegfall des Rechtschutzinteresses für Wahlanfechtung hätte berufen wollen. Da Einzelheiten von der Vorinstanz insoweit in dem zu entscheidenden Fall nicht geklärt waren, war die Angelegenheit an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden. 

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm