Gesellschaftsrecht

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Forum: Gesellschaftsrecht

15.03.2012
Hinweispflicht des Liquidators gegenüber Betriebsnachfolger

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 28.02.2012 einen Liquidator einer Handelsgesellschaft verurteilt, deshalb Schadenersatz zu leisten, da der Betriebsnachfolger auf dringend zu erledigende und für die Handelsgesellschaft besonders wichtige Angelegenheiten nicht hingewiesen worden ist. Im zu entscheidenden Fall war dem Liquidator vorgeworfen worden, auf die Erfüllung von Pensionsansprüchen nicht deutlich genug hingewiesen zu haben. Der BGH sieht einen solchen Schadenersatzanspruch nur dann nicht gegenüber dem Liquidator als gegeben an, wenn von dem Unternehmensnachfolger erwartet werden kann, dass innerhalb angemessener Zeit die notwendigen Informationen aus den Unterlagen der Gesellschaft aufgefunden werden können.

 

 

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm