Bankrecht

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Forum: Bankrecht

21.08.2001
Bankrecht - Überprüfung des Inhalt einer Schufa-Auskunft

Das Amtsgericht Hamburg hat in einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 9 C 168/01 der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) untersagt, den sogenannten Scorewert eines Kaufmanns an seinen Vertragspartner weiterzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein Beurteilungsverfahren, bei dem ein statistischer Wert ermittelt wird, der zwischen eins und tausend liegt. Als Beurteilungskriterien dienen u. a. auch die Wohngegend und die Häufigkeit der Wohnwechsel, so dass selbst in den Fällen, in denen sonst kein Grund zur Beanstandung des Kreditkunden besteht, eine niedrigere Punktzahl erzielt wird, die nicht die ausreichende Bonitätsauskunft gewährleistet. In Zweifelsfällen müssen die Kreditkunden die Schufa auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick, Hamm